Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Parkettleger-Handwerk und das Bodenlegergewerbe der Handwerkskammer für Schwaben
Leistungen
Gutachten für Gerichte
Ein Sachverständigengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger hilft den Gerichten zur Urteilsfindung. Die Zusammenarbeit mit den Gerichten erfolgt regional und überregional an Amts-, Landes-, und Oberlandesgerichten.
Privatgutachten
Durch Erstellung eines Privatgutachtens können Streitfälle frühzeitig beurteilt werden, bevor hohe Kosten anfallen. Durch die fachliche Beurteilung kann eine Entscheidungshilfe herbeigeführt werden, ob es überhaupt zweckmäßig ist, einen Rechtsstreit zu beginnen. In einem laufenden, privatrechtlich Verfahren kann zudem ein beratendes Mitwirken mit der fachlichen Kompetenz des Sachverständigen erfolgen..
Schadenermittlung für Versicherungen
Es kam zu einem Schadenfall bei Ihrem Boden? Die Schadenermittlung für die Versicherung wird auf Wunsch gerne übernommen. In Schadensfällen wird durch das Fachwissen und die angebotenen gutachterlichen Leistungen die Schadensursache und die jeweilige Schadenshöhe ermittelt. Diese Leistungen werden sowohl von Versicherungen als auch von Versicherungsnehmern in Anspruch genommen.
Schiedsgutachten
Sparen Sie hohe Prozesskosten. Mit einem Schiedsgutachten klären wir strittige Punkte und trage zu einer schnellen Lösung im Konfliktfall bei. Schiedsgutachten sind ein weiteres Leistungsangebot um eine Einigung zwischen streitenden Parteien ohne Gerichtsverfahren herbeizuführen.
Ziel des Schiedsgutachtens ist es regelmäßig, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, in der auch der Richter auf das fachliche Urteil des Sachverständigen angewiesen wäre.
Ermittlung von Wertminderungen
Die Berechnung der Wertminderung wird durch den Sachverständigen geleistet. Er bestimmt die Wertminderung die durch einen unsachgemäßen gebrauch, falsche pflege oder auch durch unsachgemäße mechanische Beanspruchung am Bodenbelag oder am Parkett entstanden sind.
Gutachten für Versicherungen
Der Hergang zum Schadensfall ist Ihnen unklar? Durch das Erstellen eines Gutachten kann der Schadensfall schnell aufgeklärt werden.
Testreihen
Mittels angelegten Testreihen können Schadensfälle wie z.B. mechanische Einwirkung, Feuchtigkeitseinwirkung oder extreme Temperaturschwankungen unter den gleichen Bedingungen wie vor Ort vorgefunden, nachgestellt werden, um Schadensfälle bewerten zu können.
Gutachterliche Stellungnahme
Auch unabhängig von Schadenfälle werden zu Fachthemen oder zu aktuellen Themen im Bereich Boden und Parkett professionell Stellung genommen. Gerne werden auch kurze Auskünfte rund um das Thema Boden und Parkett erteilt, gerade dann, wenn eine Unklarheit aufkommt, ob eventuell eine Beanstandung am verlegten Boden vorliegt. Die Beratung zu technischen Fragen wird gleichermaßen von privaten und gewerblichen Auftraggebern, Architekten und Planern sowie öffentlichen Bauämtern in Anspruch genommen.
Zusammenarbeit mit externen Prüfinstituten
Soweit notwendig werden Materialprüfungen an Rückstellmuster, oder vor Ort ausgebauten Proben von externen Prüfinstituten vorgenommen. Das festgestellte Ergebnis des Prüfinstituts wird im Sachverständigengutachten aufgenommen und bewertet.
Werdegang
2000 Abschluss der Berufsausbildung zum Raumausstatter
2004 Meisterprüfung im Parkettlegerhandwerk, HWK Ulm
2004 – 2019 Anwendungstechniker für Parkett, Bodenbeläge und Fußbodenaufbauten, Schwerpunkt Parkett und Trittschall
2010 Weiterbildung mit Abschluss zum Betriebswirt des Handwerks, HWK Schwaben
seit 2019 Geschäftsführer Bader Parkett Boden GmbH
seit 2023 Von der Handwerkskammer Schwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Parkettleger-Handwerk und das Bodenlegergewerbe
Aktuelle Ämter
Seit 2021 Obermeister der Innung Schwaben für Parkett und Fußbodentechnik